Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer regelt, ob eine Baugenehmigung für Fassadensanierungen notwendig ist.
In den meisten Bundesländern benötigen Sie keine Genehmigung, also herrscht dort eine sogenannte Genehmigungsfreiheit, auf Basis der Landesbauordnung für die Fassadensanierung Ihres Objekts. Jedoch sollten Sie sich vor dem Beginn Ihrer Fassadensanierung über Ihre örtlichen Bauvorschriften informieren. Denn oft gibt es in Städten oder Gemeinden die „Gestaltungssatzung der Gemeinde“, durch die das Gesamtbild der Stadt oder des Ortes erhalten werden soll. Diese begrenzen in vielen Fällen zum Beispiel die Auswahl der Fassadenfarbe.
Sollte Ihr Objekt unter Denkmalschutz stehen, müssen Sie sich auf alle Fälle vor der Fassadensanierung oder Fassadendämmung bei Ihrem zuständigen Amt informieren. Auch für Fassaden, deren Optik nicht verändert werden darf, bieten wir die perfekte Lösung: die GranuPur-Einblasdämmung. Mit Hilfe dieser Methoden der Fassadensanierung sorgen wir für einen optimalen Schutz vor Hitze und Kälte, ohne die Optik der Hausfassade zu verändern.
Gerne unterstützen wir Sie dabei die richtigen Informationen über Ihre örtlichen Bestimmungen einzuholen. Angepasst auf Ihre örtlichen Bestimmungen und Ihr Objekt entwerfen wir gemeinsam einen Vorgehensplan für Ihre Fassadensanierung in Berlin oder Umgebung.