Recht
Brauche ich eine Baugenehmigung für die Fassadensanierung?
In den meisten Fällen reicht eine Bauanzeige — bei Denkmalschutz und Gestaltungssatzung wird es komplizierter. Was wir für Sie übernehmen.

Putzsanierung — meist verfahrensfrei
Eine reine Erneuerung des Außenputzes ohne Veränderung von Volumen, Form oder Farbe ist in Brandenburg und Berlin meist verfahrensfrei nach Landesbauordnung. Eine kurze Mitteilung an das Bauamt schadet trotzdem nicht — wir übernehmen das auf Wunsch.
Klinker-Verkleidung mit Dämmung — Bauanzeige
Bei Polyurethan-Verbund-Klinker wird die Fassade um 80 – 140 mm dicker. Das ist eine bauliche Veränderung, die in Brandenburg meist anzeigepflichtig ist — formal eine „Bauanzeige“ ans örtliche Bauamt, die wir mit Statiker-Bestätigung und Maßzeichnung einreichen. In der Regel binnen 4 – 6 Wochen genehmigt.
Denkmalschutz — immer mit Denkmalbehörde
Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, ist jede äußerlich wahrnehmbare Veränderung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Die Porobead-Einblasdämmung ist hier oft die einzige genehmigungsfähige Lösung — die Außenoptik bleibt 1:1 erhalten.
Was wir für Sie übernehmen
Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Behörden-Kommunikation: Bauanzeige, Statiker-Beauftragung, Denkmalschutz-Antrag, KfW-Förderantrag bei energetischer Sanierung. So haben Sie nichts mit Behörden zu tun.
